Rauchen nur nach Stundenplan

Raucher und Nichtraucher geraten trotz vieler einschlägiger Urteile immer wieder in Streit. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Dortmund (08.06.2017, 1 S 451/15) enthält einige Grundsätze, die für mehr Rechtssicherheit sorgen können: Danach hat jeder das Recht, rauchfrei zu wohnen. Führt das Rauchen der Nachbarn auf deren Terrasse zu nachhaltigen und häufigen Beeinträchtigungen, muss dies nicht hingenommen werden. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen zu schaffen, kann ein Stundenplan aufgestellt werden, der den Tag in Abschnitte zu jeweils drei Stunden unterteilt, in denen abwechselnd geraucht bzw. nicht geraucht werden darf.