Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung?

Vermieter haben kein grundsätzliches Recht, eine vermietete Wohnung regelmäßig zu begehen. Spektakulär wurde ein Fall, in dem ein Mieter seinen Vermieter aus der Wohnung getragen hatte und eine fristlose Kündigung erhielt, die der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 289/13) jedoch für nichtig erklärte. Auch ein Vermieter, der regelmäßig bauliche Mängel kontrollieren wollte, wurde in seine Schranken verwiesen (AG Stuttgart, Az. 6 C 1267/14). Das Amtsgericht München (AG München, Az. 461 C 19626/15) hält jedoch Begehungen im Abstand von fünf Jahren für rechtens. Vermieter dürfen die vermietete Wohnung besichtigen, wenn dazu ein konkreter, nachvollziehbarer Grund besteht, zum Beispiel, wenn die Wohnung verkauft oder vermietet werden soll oder wenn Instandhaltungsmaßnahmen geplant werden. Auch die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern ist ein konkreter Grund.